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Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit

 Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit 

  1. Geltungsbereich 

Aufträge werden ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen realisiert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. 

  1. Preise
  1. Die im Angebot der Druckerei angegebenen Preise gelten für die Angaben im Auftrag. Das Preisangebot der Druckerei läuft in der Frist von 30 Tagen nach der Zustellung des Angebots an den Auftraggeber aus, es sei denn, dass es im Angebot ausdrücklich anders bestimmt wird.
  2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Auftraggeber als Besteller. Die Preise der Druckerei enthalten keine Mehrwertsteuer und umfassen die Verpackungs- und Versandkosten unter die Adresse im Angebot.
  3. Zusätzliche Änderungen auf Anweisung des Auftraggebers, inkl. aller daraus erfolgenden Stillstände von Maschinen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  4. Probedrücke, Blaupausen, Proofs, Änderungen in gelieferten/übersandten Dateien und ähnliche Vorarbeiten werden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag später nicht realisiert wird.
  1. Angebote der Druckerei sind nicht verbindlich. Der Kunde hat das volle Recht auf technische Änderungen oder andere Änderungen in der Anfrage.
  2. Ihre Bestellung per E-Mail ist eine verbindliche Grundlage für den Vertragsabschluss über den Verkauf von Dienstleistungen/Waren, die von der Druckerei angeboten werden.
  3. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn die Druckerei dem Auftraggeber eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail schickt.
  4. Erhält die Druckerei in 24 Stunden nach der Bestätigung der Bestellung keine widersprechende Information, wird die Bestellung zur Realisierung wie in der Bestätigung angenommen.
  1. Realisierung
  1. Die Realisierungsfrist wird individuell vereinbart und gilt unter der Bedingung der fristgerechten Lieferung korrigierter graphischer Dateien und ggf. anderer vereinbarter Materialien vom Auftraggeber.
  2. Sollten korrekte Dateien/Materialien in der vereinbarten Frist nicht geliefert werden, gilt die vereinbarte Frist der Realisierung des Auftrags für die Druckerei nicht mehr.
  3. Sollten Änderungen aller Art (z.B. Änderung irgendwelcher Arbeitsparameter, d.h. der Papierart, Abmessungen, Buchbindeverfahren, Änderung des Ortes oder Art der Lieferung oder anderer, die von der ursprünglichen Bestellung abweichen) eingeführt werden, wenn es mit der Produktion bereits begonnen wurde, kann die Realisierungsfrist verlängert werden. Solche Änderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Sollte der Kunde die zusätzlichen Kosten nicht akzeptieren, wird die Bestellung in der ursprünglichen Fassung realisiert.
  4. Sollten irgendwelche Änderungen in einer Bestellung eingeführt werden, die bereits zur Realisierung angenommen wurde, sind sie jeweils vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen.
  5. In bestimmten Fällen kann die Druckerei verweigern, den Auftrag zu realisieren, ohne Angabe von Gründen nach der Prüfung des Projekts oder der Details des Auftrags, nicht später als am nächsten Tag nach dem Erhalt der Bestellung.
  1. Lieferung
  1. Bei der Lieferung von Waren wird das Risiko vom Auftraggeber übernommen, sobald die Sendung dem Beförderer übergeben wird. Der Empfänger von Waren ist verpflichtet, die Waren zu entladen und Mittel zur Entladung zu sichern. Lieferungen mit Lift werden nur auf Wunsch des Kunden realisiert und sind mit Hinzurechnung zusätzlicher Kosten verbunden.
  2. Die Lieferungsfristen gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber im Auftrag angegeben werden. Die Lieferungsfristen sind von vereinbarten Terminen der Übergabe von Dateien zum Druck oder ihrer Freigabe zum Druck abhängig.
  3. Stillstände – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch bei einem Kooperationspartner – wie z.B. Streik, Aussperrung und andere Fälle höherer Gewalt berechtigen zur Lösung des Vertrags nur, wenn der Kunde weiteren Verzögerungen nicht zustimmen kann, anderenfalls wird die Lieferungsfrist um die Verzögerungszeit verlängert. Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Kunden gelieferte Druckvorlagen, Stempelmuster, Manuskripte, Rohstoffe und andere Gegenstände zu behalten, bis alle Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis beglichen werden.
  5. Verpflichtungen des Bestellers nach dem Erhalt der Lieferung:
  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Zahlung, insbesondere bis zur Realisierung von Schecks und aller bis zum Datum der Ausstellung der Rechnung bestehenden Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist zum weiteren Verkauf nur im richtigen Verfahren berechtigt. Verpfändung oder Eigentumsübertragung zur Sicherung der Forderung ist unerlaubt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus dem weiteren Verkauf dem Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt hiermit die Abtretung an.

  1. Ein neuer Kunde ist bei der ersten Bestellung verpflichtet, eine Anzahlung in der Höhe zu bezahlen, die mit dem Kundenbetreuer zum Zweck seiner Versicherung zu vereinbaren ist. Der minimale Wert der Anzahlung beträgt 30% des Werts des ganzen Auftrags. Die Anzahlung ist vor dem Arbeitsbeginn zahlbar.
  2. Neue Kunden sind verpflichtet, der Druckerei Firmendokumente (Anmeldung der Firma, Steuernummer (NIP), Gerichtsregister, Vorstandsstruktur) vorzulegen. Sollten die Dokumente nicht vorgelegt werden, werden die Aufträge nur gegen 100% Anzahlung realisiert.
  3. Der Auftraggeber hat das Recht, von der Rechnung nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen abzurechnen oder er kann das Zurückbehaltungsrecht nutzen.
  4. Sollte sich nach dem Vertragsabschluss erwiesen, dass der Auftraggeber nicht imstande ist, die Zahlung zu realisieren, kann der Auftragnehmer eine Anzahlung fordern, mit der Lieferung zurückhalten und auch mit der weiteren Realisierung des Auftrags aufhören.
  5. Sollten sich Zahlungen verzögern oder sollte die Ware nicht abgeholt werden, werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% und eine Mahnungsgebühr in der Höhe von 50 PLN berechnet. Sollte der Auftragsgeber in 8 Tagen nach der Mahnung keine Zahlung erhalten, beschreitet er den Rechtsweg.
  6. Der Auftraggeber haftet bis zur vollständigen Zahlung, auch wenn die Rechnung von einem Dritten ausgestellt wird.
  7. Sollte die Ware auf Wunsch des Auftraggebers aus von ihm zu vertretenden Gründen erneut geschickt werden, hat er die Versandkosten dafür zu tragen.
  8. Hat ein Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union und verfügt er über eine gültige europäische Mehrwertsteuernummer, stellt der Auftragnehmer eine Rechnung ohne ausgewiesene MwSt. aus. Sollte eine Lieferung aufgrund einer unkorrekten MwSt.-Nummer als steuerfrei behandelt werden und dies ist auf unkorrekt vom Kunden angegebene Daten zurückzuführen, die vom Auftragnehmer sogar bei entsprechender Sorgfalt nicht überprüft werden können, hat der Auftraggeber die Steuer zu bezahlen, die er vermieden hat. Hat ein Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, wird eine Rechnung mit der fälligen MwSt. ausgestellt.
  9. Ist für einen Auftrag eine größere Menge Papier oder Karton, spezielle Materialien oder Vorbereitungsarbeiten notwendig, kann eine Anzahlung erforderlich sein.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unbedingt die Übereinstimmung der gelieferten Dateien und ggf. der zur Berichtigung geschickten Vorprodukte oder Halbprodukte mit dem Auftrag zu prüfen.
  2. Reklamationen über die Druckqualität oder Endarbeiten sind auf dem von der Druckerei zur Verfügung gestellten Reklamationsprotokoll elektronisch in der Frist von 7 Tagen nach der Lieferung oder Abholung der Ware dem Kundenbetreuer zu melden, der den Auftrag bearbeitet. Nach dieser Frist wird die Reklamation nicht geprüft.
  3. Die Reklamationen über Beschädigungen an Sendungen im Transport sind bei der Entgegennahme der Ware zu melden und niederzuschreiben. Der Empfänger hat das Reklamationsprotokoll mit der Beförderungsfirma auszufertigen und umgehend darüber die Druckerei zu informieren.
  4. Der Schadensbericht wird an Ort und Stelle der Entladung in der Anwesenheit beider Parteien (Belader/Entlader und Beförderer/Fahrer) niedergeschrieben und enthält folgende Informationen:
  1. Jeweils ist im Falle eines Schadens fotographische Dokumentation auszufertigen und in das CMR-Dokument einzutragen, dass die Ware beschädigt wurde und sich auf den Schadenbericht zu berufen.
  2. Im Falle begründeter Reklamationen ist der Auftragnehmer verpflichtet und berechtigt in erster Reihe zwischen der Reparatur und/oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollte der Auftragnehmer die Verpflichtung in entsprechender Frist nicht erfüllen oder sollte die Reparatur trotz folgender Versuche scheitern, kann der Auftraggeber einen Schadenersatz (Ermäßigung) oder Abtretung vom Vertrag verlangen.
  3. Mängel an Teilen der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation der ganzen Ware.
  4. Der Auftragnehmer haftet für ungenügende Qualität der angewandten Materialien nur bis zur Höhe der Forderungen gegenüber dem Lieferanten dieser Materialien. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von der Haftung freigestellt, wenn er seine Forderungen gegenüber dem Lieferanten dem Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet als der Bürge, falls keine Forderungen gegenüber dem Lieferanten durch die Verschuldung des Auftragnehmers bestehen oder man kann sich auf diese Forderungen nicht berufen (keine Anwendung).
  5. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die keinen Einfluss auf den Wert oder auf die Nützlichkeit des Produktes haben oder sie nur gering senken, ausgeschlossen.
  6. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, die Menge der gelieferten Ware nachzuprüfen und etwaige Mängel der Druckerei in der Frist von 7 Tagen nach der Lieferung oder Abholung der Ware zu melden. Mengen über die Auflage und fehlende Menge in der Höhe bis zu 3% der bestellten Menge kann keine Grundlage für Reklamation sein.
  7. Erfüllen die vom Kunden gelieferten Dateien nicht die Anforderungen der Druckerei, werden sie nicht auf Druck vorbereitet und der Kunde wird darüber informiert. Das betrifft vor allem alle Dateien mit niedriger Auflösung und Dateien mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbenunterschiede oder ungenügende Qualität des Endproduktes können nicht reklamiert werden. Die ganzheitliche Färbung über 300% für das gestrichene Papier Grammatur über 150 und 280% für dünnere gestrichene Papierarten und nicht gestrichene Papierarten kann eine Ursache ungenügender Druckqualität sein. Das ist jedoch keine Grundlage für Reklamation.
  8. Abweichungen, die beim Buchbinden entstehen, wie z.B. Hübe beim Falzen bis zu 2 mm, können nicht reklamiert werden.

 

  1. Vertraulichkeit/Dokumentation

 

  1. Der Auftraggeber darf Dritten keine von uns erhobenen Geschäftsinformationen, technischen und anderen Informationen zugänglich machen, es sei denn, dass die Information allgemein bekannt ist oder auf eine andere Weise rechtlich zugänglich gemacht wird. Das betrifft auch die Zeit nach der Lösung des Vertrags.
  2. Alle von uns übergebenen Materialien sind zusammen mit ausgefertigten Kopien nach der Vertragsbeendigung auf unseren ersten Antrag zurückzugeben, es sei denn, dass der Erwerber das Recht hat, sie weiter zu nutzen.
  1. Eigentum, Urheberrechte
  1. Gedruckte Materialien und elektronische Veröffentlichungen werden aufgrund sachlicher Anordnungen des Kunden hergestellt. Aus diesem Grunde garantiert der Kunde der Druckerei, dass er auf unbeschränkte Nutzung und Veröffentlichung aller übergebenen Angaben oder der zur Verfügung gestellten Muster, inkl. der Texte und Bilder berechtigt ist.
  2. Der Kunde garantiert auch, dass durch die Ausführung des uns zum Druck übergebenen Auftrags keine gewerblichen Eigentumsrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt die Antimonopolvorschriften und gute Sitten nicht verletzt.
  1. Datenschutzrichtlinien
  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Ihnen als Kunden die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten vorzustellen, die für die Realisierung der Bestellungen erforderlich sind.
  2. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden als geheim behandelt und nur bei Bedarf werden sie unseren Partnerfirmen für die Realisierung Ihrer Bestellung übergeben. Ihre Daten werden nicht anderen Firmen für Werbung und Marktforschung übergeben.
  3. Der Kunde erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten. Die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die Druckerei widerrufen. Dies bedeutet, dass sein Profil aus unserer Datenbasis völlig gelöscht wird.
  1. Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit der Firma TOLEK beziehen sich ausschließlich auf die Rechte der Republik Polen.
  2. Gerichtstand für Streitigkeiten über Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist das Amtsgericht [Sąd Rejonowy] in Tychy/Polen

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

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Ich nehme an